Kosten

Im Eingang zu Ihrem ersten Beratungsgespräch werde ich Sie über die auf Sie zukommenden Kosten aufklären. Gemeinsam können wir dann eine auf Ihren Fall und Ihre persönliche Situation zugeschnittene Möglichkeit der Bezahlung besprechen. Grundsätzlich richten sich die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Einen ersten Überblick zu den verschiedenen Kosten- und Zahlungsarten erhalten Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer. Die wichtigsten Fragen stellen sich regelmäßig zur Erstberatung, Rechtsschutzversicherung und welche Möglichkeiten Sie bei geringem Einkommen haben. Bitte teilen Sie möglichst schon bei der telefonischen Terminsabsprache mit, welche Zahlungsvariante in Ihrem Fall zutrifft.


Erstberatung

Für eine Erstberatung berechne ich in der Regel zwischen 80 und 120 Euro inklusive Umsatzsteuer. Bei einer darauf folgenden Tätigkeit wird die Beratungsgebühr auf die weiteren Kosten angerechnet. Wie hoch die erste Gebühr ist, wird Ihnen bei der Terminsvergabe oder im Eingang zu Ihrem Erstgespräch mitgeteilt.

Rechtsschutz-versicherung

Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, erkundigen Sie sich bitte schon vorab, ob Ihr Fall vom Deckungsumfang Ihrer Versicherung umfasst ist. Ich kann dies für Sie übernehmen. Jedoch können dabei Kosten entstehen, falls keine Deckungszusage erteilt wird.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Bei geringem Einkommen haben Sie die Möglichkeit auf Beratungshilfe. Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrem Erstgespräch, ob dies auf Sie zutrifft. Den Beratungshilfeschein können Sie beim Amtsgericht Ihrer Meldeadresse beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier. Bei einem Gerichtsverfahren besteht die Möglichkeit auf Prozesskostenhilfe. Die Formulare hierzu finden Sie unter Dokumente.