Mietpreisbremse

Seit Juni 2015 gilt in Berlin und einzelnen anderen Regionen der Bundesrepublik die Mietpreisbremse. Die Mietpreisbremse besagt, dass bei Neuvermietungen die Mieten nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann in Berlin nach dem Berliner Mietspiegel ermittelt werden. Die Mietpreisbremse gilt jedoch nicht für Wohnungen, die ab 1. Oktober 2014 erstmals genutzt oder vermietet wurden, oder für die erstmalige Vermietung nach einer umfassenden Modernierung, die mit einem Neubau vergleichbar ist. Eine andere Ausnahme gilt, falls schon die Vormiete, also die von der Mietpartei vor Ihnen gezahlte Miete, über der Obergrenze der Mietpreisbremse liegt. In diesem Fall stellt die Vormiete die Obergrenze dar. Sie sehen, dass die Mietpreisbremse ein interessantes Mittel zur Absenkung überhöhter Mieten sein kann. Bei der Anwendung sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen, weshalb Sie sich vor einer Absenkung Ihrer Miete fachlich beraten lassen sollten.