Mängel

Haben Sie Schimmel oder andere Schäden in der Wohnung, sind Sie von Lärm oder anderen Belästigungen betroffen, dann sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen. Möglicherweise steht Ihnen ein Minderungsrecht zu, sodass Sie nicht die volle Miete zahlen brauchen. Zusätzlich können Sie Ihren Anspruch auf Mangelbeseitigung gegen den Vermieter geltend machen. Mängel können in verschiedenen Erscheinungen auftreten und wie weit dadurch die Miete gemindert ist, richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung. Hierzu sollten Sie sich beraten lassen und nicht eigenmächtig die Miete mindern.